Gesunder Umgang mit Social Media braucht mehr als eine Altersbeschränkung

Nachricht Göttingen, 04. August 2026

Eine Altersbeschränkung für Social Media-Angebote wird aktuell international diskutiert. Auch die deutsche Bundesregierung befasst sich mit diesem Thema. Vor diesem Hintergrund hat die Landesstelle für Suchtfragen (NLS) ein Positionspapier zum Umgang mit Social Media-Anwendungen vorgelegt, dass auch die Göttinger Fachstelle für Sucht und Suchtprävention unterstützt.

Social Media-Anwendungen bieten nach Ansicht der NLS vielfältige Möglichkeiten, bergen aber auch Risiken. Die NLS fokussiert sich auf das Suchtpotenzial der Angebote. Bei der Diskussion über eine Zugangsbeschränkung müsse aber auch der Teilhabeaspekt von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. 

„Wir nehmen die Problematik ernst, denn immer mehr junge Menschen suchen die 76 niedersächsischen Fachstellen für Sucht und Suchtprävention aufgrund exzessiver Mediennutzung auf,“ sagt Günter Sandfort, Vorsitzender des Fachausschusses Berufliche Suchthilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW).

Die NLS ist der Ansicht, dass eine Altersbeschränkung ein Baustein ist, um diesen Gefahren zu begegnen. Dem Phänomen sei damit jedoch nicht allein wirksam zu begegnen. Laut den Expert:innen brauche es einen Dreiklang aus Altersbegrenzung, Aufklärung und Plattformhaftung, um die Suchtprävention im Bereich der Social Media-Nutzung bestmöglich zu gewährleisten.

Anbieter:innen von Anwendungen sollten suchtfördernde Elemente, wie das automatische Abspielen des nächsten Inhalts, zumindest für jüngere User:innen untersagt werden. Außerdem sollten Unterbrechungen verbindlich eingeführt werden. In der Medien-kompetenzbildung müssen die suchtfördernden Elemente von Social Media-Angeboten berücksichtigt werden. „Kinder und Jugendliche müssen die Mechanismen und Algorithmen durchschauen und eine entsprechende Handlungskompetenz entwickeln“, meint Sandfort. 

Erste Ergebnisse aus Australien zeigen, dass die Altersbegrenzung von einem großen Anteil der Jugendlichen mit geringem Aufwand umgangen werden kann. „Wenn eine Altersbeschränkung kommt, muss sie auch durchsetzbar sein.“

Problematisch ist nach Ansicht des Fachausschusses, dass durch die Altersbeschränkung der Eindruck entstehen könnte, die Nutzung sozialer Medien sei ab einem bestimmten Alter nicht mehr gefährlich. „Natürlich kann sich eine suchtartige Nutzung auch ab 16 Jahren entwickeln.“ 

Den Expert:innen geht es nicht darum, junge Menschen auszuschließen, sondern sie zu einem kompetenten Umgang zu befähigen und ihnen attraktive Angebote im echten Leben zu bieten.

Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der exzessiven Nutzung von Social Media-Angeboten finden Interessierte in den regionalen Suchtberatungsstellen kompetente Ansprechpartner:innen. 

Über die NLS

Die NLS in der Trägerschaft der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. (LAG FW) fördert die Entwicklung der Suchthilfe, Suchtprävention und Suchtselbsthilfe in Niedersachsen. Sie koordiniert und unterstützt die Arbeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen und der darin zusammengeschlossenen Einrichtungen auf den genannten Gebieten und vertritt deren gemeinsame suchtfachliche und suchtpolitische Interessen. Sie verbindet 76 ambulante Suchtberatungsstellen, 42 stationäre Suchthilfeeinrichtungen und mehrere hundert Suchtselbsthilfegruppen in Niedersachsen. Die NLS setzt sich für die Sicherung der Versorgung von Menschen mit substanzbezogenen oder verhaltensbezogenen Problemen sowie deren Angehörigen ein und ermöglicht eine träger- und verbandsübergreifende Zusammenarbeit der Mitglieder der LAG FW auf dem Gebiet der Suchthilfe, Suchtprävention und Suchtselbsthilfe.