Der Kirchenkreisvorstand (KKV) übernimmt gemeinsam mit dem Leitenden Superintendenten die Geschäftsführung des Kirchenkreises. Der KKV führt die laufenden Aufgaben und Geschäfte des Kirchenkreises und führt die Beschlüsse der Kirchenkreisynode aus.
Zur Mitarbeit im Kirchenkreisvorstand wählt die Kirchenkreissynode acht nichtordinierte Gemeindeglieder und drei festangestellte Pastor:innen sowie den Superintendenten.