Mitbestimmung wird in Betrieben und im öffentlichen Dienst vom Betriebsrat bzw. Personalrat wahrgenommen. Im kirchlichen Dienst gibt es dafür die Mitarbeitervertretung (MAV). Sie muss vor personellen Entscheidungen beteiligt werden. Die MAV hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden zu fördern.
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Mitarbeitervertretung sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) geregelt. Danach hat die MAV verschiedene Funktionen. Unter anderem mit folgenden Themen beschäftigt sich die MAV: Einstellung, Regelung der täglichen Arbeitszeit, Kündigung, Unfallverhütung, Reduzierung der Arbeitszeit oder Regelungen zur Teilnahme an Fortbildungen.
Sie können sich bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit an die MAV wenden. Die Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht und werden erst dann mit dem Anstellungsträger in Kontakt treten, wenn sie dazu beauftragt werden.
Die Amtsperiode unserer aktuellen MAV geht vom 01.05.2025 bis 30.04.2029.